Verfahrensbegleitende 2nd Opinions und Gutachten
In geeigneten internationalen Verfahren begleitet Dr. Ulrich Trost auf Wunsch einer Partei das Verfahren im Hintergrund. Er tritt dabei nicht nach außen auf; seine ergebnisoffenen und ungeschönten 2nd Opinions oder Zweitgutachten decken die Prozessaussichten und die Qualität des Vortrags beider Seiten ab, in juristischer, technischer und kaufmännischer Hinsicht. Die Zweitmeinung erhält allein der Auftraggeber und ggf. seine Rechtsabteilung, vertraulich und während des gesamten Verfahrens. Sie beurteilt die Prozesslage neutral, objektiv und unparteilich, unbeeinflusst von den Erwartungen aller Beteiligten, und ist gerade deshalb für den Auftraggeber hilfreich.
Seine Einschätzungen bei der Erstellung eines Zweitgutachtens oder einer Zweitmeinung werden gestützt auf die Erfahrung mit insgesamt mehr als 150 Verfahren. Sie erfolgen allein aus der unabhängigen Sicht eines erfahrenen Schiedsrichters und früheren Chefsyndikus zweier Anlagenbau-Konzerne, ohne Rücksicht auf die vielfältig gegebenen Verflechtungen unter Anwaltskanzleien oder Mandatsbeziehungen.
Folgende Fragen stellen sich in der Regel:
Wie wird ein Schiedsgericht die Prozesslage voraussichtlich sehen?
Wie wirken Schriftsätze, Gutachten und Zeugenaussagen auf ein Schiedsgericht?
Wo haben Schriftsätze, Gutachten und Zeugenaussagen Verbesserungspotenzial?
Welche technischen und kaufmännischen Fragen sind für den Ausgang entscheidend?
Im geeigneten Fall: Wie wird das Verfahren voraussichtlich ausgehen?
Wie sind Vergleichsangebote vor diesem Hintergrund einzuordnen?
Die Vertretung der Partei und die rechtliche Beratung bleiben bei 2nd Opinions immer bei den Prozessbevollmächtigten. Die Second Opinion ergänzt für den Mandanten deren Arbeit, ohne selbst Rechtsberatung zu sein und ohne für das Schiedsgericht oder die Gegenseite sichtbar zu werden.
Dr. Ulrich Trost bietet zu Fragen des Wirtschaftsrechts und des Rechts des internationalen Anlagenbaus die Erstellung von Gutachten an.