Der Einsatz von KI in Schiedsverfahren: Was passiert, wenn beide Seiten ihre Schriftsätze weitgehend einer Maschine überlassen?
Fakt ist: In Großkanzleien ist KI in wirtschaftsrechtlichen Verfahren inzwischen Standard, nicht Ausnahme. Harvey, die dominierende juristische KI-Plattform, gibt an, dass 80 % der 100 umsatzstärksten US-Kanzleien KI nutzen. Bei kleineren Kanzleien und Einzelanwälten ist das Bild vermutlich deutlich differenzierter, bis hin zur Weigerung, KI einzusetzen.
Die dazu gehörende Fehlertypologie ist für öffentliche Verfahren dokumentiert: Erfundene Fundstellen, falsch wiedergegebene echte Entscheidungen, falsche Zitate. Diese Fehler sind extrem gefährlich, weil die Quelle die Aussage nicht trägt. Aus vertraulichen Schiedsverfahren dringt von solchen Dingen wenig nach außen. Bemerkt das Schiedsgericht aber auf KI beruhende Fehler, ist der gesamte Vortrag diskreditiert, das ist für mich gesetzt.
Für einen erfahrenen Praktiker ist KI dabei erkennbar, mindestens fühlbar: Man bemerkt gleichmäßige Grammatik, formelhafte Übergänge, wiederkehrende rhetorische Muster, große Länge bei geringer Argumentationstiefe, eine sich spiegelnde Gliederung. Und man bemerkt natürlich die „Ping-Pong-Argumentation“: Trägt die eine Seite etwas vor, antwortet die andere in gleicher Breite – der Umfang des Vortrags ufert aus, und beide Seiten entfernen sich immer weiter vom Kern der Sache. Ein besonders „schöner“ Fall aus meiner Praxis:
Beide Kanzleien arbeiteten allem Anschein nach extensiv mit KI, erkennbar an seelenloser Diktion, wenig Engagement und eindeutigem Ping-Pong.
Ich folge gern meinem Lieblingsgrundsatz: „There’s always a story behind the story.“ Irgendetwas an dem Fall hatte für mich einen „Hautgout“, ein US-Kollege sagte: „The matter stinks.“ Die Argumentation verlor sich in immer kleinere Einzelheiten, sie lag zu weit weg vom Kern. Mir kam dabei eine Idee, die offenbar in keinem Prompt der KI gestanden hatte, und an die die KI im Kontext der Klage selbst nicht „gedacht“ hatte: Ich recherchierte einmal die Selbstdarstellung der klagenden Firma und daneben die Selbstdarstellung ihres Geschäftsführers.
„Bingo“: Auf der eigenen Website der Klägerin, in einem versteckten Drop-down-Menü, fand ich einen Vortrag des Geschäftsführers vor einem Interessenverband. Darin stand: Man habe die Großanlage, das „Flugzeug während des Fluges“, selbst konstruiert, und – man staune – das eigene Team habe sich als Generalunternehmer fachlich überschätzt und übernommen.
Wer sich öffentlich so beschreibt, wird die Verantwortung für die Anlage kaum einem anderen zuschieben können, wie es im Verfahren versucht wurde. Von diesem Eingeständnis war in den Schriftsätzen aber nicht die Rede. Im Ping-Pong verloren sich die Kanzleien stattdessen in entlegene Rechtsgebiete …
Dass man Ergebnisse der KI überprüfen muss, wissen wir alle. Mir geht es um etwas anderes: Intuition, ein „Näschen“ und unsere Erfahrung als Praktiker lassen sich durch KI nicht ersetzen. Der Mensch schlägt die Maschine mit seiner Intuition. Wir müssen dranbleiben und dürfen uns nicht ersetzen lassen.
Dies zum möglichen Wert einer Second Opinion in einem laufenden Verfahren.