Dr. Trost

Beratung / Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Die Mandantschaft der Kanzlei umfasst Unternehmen aller Größen aus verschiedensten Branchen, unter anderem:

  • Anlagenbau und Großanlagenbau (national und international)
  • Maschinenbau, Sondermaschinenbau
  • Automobil-Zulieferindustrie
  • Life Sciences
  • Engineering (Planung, Projektsteuerung)
  • Projektentwickler und Sonderfachleute (z.B. Architekten)
  • Software- und Systementwickler
  • Handelshäuser, Handelsvertreter, Vertragshändler

Die Kanzlei verfügt über bewährte berufliche Verbindungen zu Kanzleien in allen maßgeblichen Ländern, so dass bei Bedarf auch internationale Vertretung sichergestellt werden kann.

Dr. U. Trost ist ausschließlich als Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht tätig. Die Kanzlei beschäftigt darüber hinaus z.Zt. drei weitere Rechtsanwälte/-innen mit differenzierter Spezialisierung.

 

 

Die fachlichen Schwerpunkte sind:

  • Gestaltung wirtschaftsrechtlicher Verträge, speziell die Abfassung und Verhandlung nationaler und internationaler Anlagenbau - Verträge;
  • Gestaltung von Kooperations- und Projektverträgen sowie aller begleitenden Vereinbarungen für industrielle Projekte und Infrastrukturprojekte;
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Bereich des Engineering;
  • Rechtsberatung rund um (interne und externe) Konsortien, ARGEn und Kooperationen;
  • Recht und Praxis der Automobil-Zulieferindustrie und der Life Sciences-Industrie;
  • Rechtsberatung rund um Sicherheitsleistungen (z.B. Garantien und Akkreditive);
  • Gestaltung von Vertriebsverträgen und Vertriebs-systemen;
  • Rechtsberatung zu Lizenzen, IP- und FuE-Verträgen;
  • Beratung zu Recht und Organisation im Bereich Claim Management;

Publikationen